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Business

Vertrag mit einem Softwarehaus: Code-Eigentum, Urheberrechte, Gewährleistung, SLA

Veröffentlicht am:
·2 Min. Lesezeit·Autor: MDS Software Solutions Group

Ein guter Vertrag schützt beide Seiten — und das Projekt selbst#

Die meisten Probleme in IT-Projekten betreffen nicht den Code, sondern unklare Vereinbarungen. Unten die wichtigsten Klauseln, die ein Vertrag mit einem Softwarehaus enthalten sollte, bevor die Arbeit beginnt.

Die wichtigsten Klauseln#

1. Rechteübertragung und Code-Eigentum#

Der wichtigste Punkt. Der Vertrag sollte die wirtschaftlichen Urheberrechte am Code nach Zahlung klar auf Sie übertragen, auf den genannten Nutzungsarten. Sonst zahlen Sie für Software, die Ihnen formal nicht gehört. Vermeiden Sie Vendor-Lock-in — Code, Repository und Zugänge gehören zu Ihnen.

2. Umfang, Zeitplan und Abnahmen#

Ein präziser Umfang (was enthalten ist, was nicht), Meilensteine, Abnahmekriterien und ein Änderungsverfahren. Eine klare Definition von „fertig" verhindert Streit am Ende.

3. Abrechnungsmodelle#

Fixed Scope (Festpreis) — bei klarem Umfang kennen Sie die Kosten im Voraus. Time & Material (bei uns 120 PLN/h netto) — bei Projekten, deren Umfang sich ändern kann. Der Vertrag sollte beschreiben, wie Zusatzarbeiten abgerechnet werden.

4. Gewährleistung#

Der Zeitraum, in dem der Dienstleister Mängel ohne Zusatzkosten behebt, plus Reaktionszeit. Ihr Sicherheitsnetz direkt nach dem Launch.

5. SLA und Support nach dem Launch#

Bei kritischen Systemen brauchen Sie ein SLA: Reaktionszeit bei Vorfällen, Verfügbarkeit, Wartungsumfang. Unsere Support-Pakete beginnen bei 1.000 PLN netto/Monat (24/7-Monitoring, Sicherheitsupdates, SLA-konforme Reaktion).

6. Vertraulichkeit (NDA) und DSGVO#

Ein NDA schützt Ihre Daten und Ihr Know-how. Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO.

7. Dokumentation und Übergabe#

Der Vertrag sollte die Übergabe von Dokumentation, Zugängen, Repository und Deployment-Anleitung umfassen — damit ein anderes Team die Arbeit fortsetzen könnte.

Warnsignale im Vertrag#

  • Keine eindeutige Übertragung der Code-Rechte.
  • Eine „Lizenz" statt Eigentum, wo Sie für ein individuelles System zahlen.
  • Kein Änderungs- und Abnahmeverfahren.
  • Keinerlei Gewährleistung.

So machen wir es bei MDS Software#

Wir übergeben das volle Code-Eigentum — ohne Vendor-Lock-in. Der Vertrag enthält klaren Umfang, Zeitplan, Gewährleistung und optionales SLA. Daten verarbeiten wir gemäß DSGVO, auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

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Autor
MDS Software Solutions Group

Team von Programmierexperten, die sich auf moderne Webtechnologien spezialisiert haben.

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